Folgende Leistungen kann ich Unternehmen, als auch Steuerberatern/innen anbieten:
Finanzbuchhaltung
* im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG
- Sortieren, Aufbereiten und Kontieren von Belegen
- Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle
- Betriebliche Auswertungen
- OPOS Buchhaltung
Für die steuerliche Beratung und den Jahresabschluss bleibt weiterhin Ihr Steuerberater zuständig.
Lohnbuchhaltung
* im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG
- Lohnabrechnungen
- Meldungen an das Finanzamt und die Krankenkassen
- Bescheinigungen (Arbeitsamt etc.)
- Lohnfortzahlungsanträge §10 LFZG
- Erstellung Jahreslohnabschluss
Für die steuerliche Beratung und den Jahresabschluss bleibt weiterhin Ihr Steuerberater zuständig.
Büroservice / sonstige Leistungen
- Schreibarbeiten
Bitte beachten Sie, dass ich gem. § 3 StBerG nicht befugt bin Hilfeleistung in Steuersachen zu erbringen.
Für Steuerberater/innen:
Zusätzlich biete ich zu den vorgenannten Leistungen für Berufsträger, im Rahmen der freien Mitarbeit, die Erstellung von Überschussgewinnermittlungen und die Erstellung von Steuererklärungen an.