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Buchhaltungsbüro Seißelberg

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Gern übernehme ich das Sortieren der Belege, das Kontieren und Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle, oder die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der monatlichen Lohnsteueranmeldungen.
Unter Beachtung des § 6 Nr. 4 StBerG.

Bei Fragen, rufen Sie mich doch einfach an oder schreiben mir eine E-Mail und vereinbaren Sie einen unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen ersten Gesprächstermin.

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Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des 
§ 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.

Leistungen

Finanzbuchhaltung
Buchung lfd. Geschäftsvorfälle 
§6 Nr.3/4 StBerG

Lohnbuchhaltung

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