Gern übernehme ich das Sortieren der Belege, das Kontieren und Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle, oder die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der monatlichen Lohnsteueranmeldungen.
Unter Beachtung des § 6 Nr. 4 StBerG.
Bei Fragen, rufen Sie mich doch einfach an oder schreiben mir eine E-Mail und vereinbaren Sie einen unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen ersten Gesprächstermin.
Überzeugen Sie sich !
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des
§ 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.